Sicherheitsdienste können mit MOEL-Genehmigung von Arbeitszeit-, Pausen- und Ruhetagsregeln befreit werden (§ 63 LSA) — doch der Nachtzuschlag bleibt zwingend. Klacks hinterlegt die Befreiung pro Mitarbeitendem und berechnet den Zuschlag trotzdem automatisch.
Für Überwachungs- und intermittierende Arbeit (감시적·단속적 근로자) können Sicherheitsdienste mit MOEL-Genehmigung von den Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhetagen — inklusive der 52-Stunden-Woche — befreit werden (§ 63 LSA).
Die Befreiung gilt nicht automatisch für den ganzen Betrieb, sondern muss je nach Genehmigung pro Mitarbeitendem hinterlegt und nachgewiesen werden können.
§ 63 nimmt Arbeitszeit, Pausen und Ruhetage aus — nicht die Nachtarbeitsvergütung. Der 50%-Nachtzuschlag (22:00-06:00) ist auch für befreite Wachleute weiter zu zahlen (§ 56 i.V.m. § 63 LSA).
Von der lückenlosen Postenbesetzung bis zum korrekten Nachtzuschlag — alles greift ineinander.
Jeder Posten über alle Objekte hinweg — Klacks zeigt jede offene Stelle sofort und füllt sie auf Wunsch automatisch.
Klacks speichert die MOEL-Genehmigung je Mitarbeitendem und weiss dadurch, für wen die Ausnahme von Arbeitszeit, Pausen und Ruhetagen gilt.
Auch bei befreiten Wachleuten berechnet Klacks den 50%-Nachtzuschlag für Arbeit zwischen 22:00 und 06:00 zuverlässig weiter.
Klacks plant lange Wechselschichten über mehrere Objekte hinweg, ohne den Überblick über Besetzung und Ablösung zu verlieren.
Klacks läuft auf Ihrer eigenen Infrastruktur — Einsatz- und Kundendaten bleiben bei Ihnen, auch bei KI-Funktionen.
„Besetze die Nachtschicht für Objekt Gangnam“ genügt — Klacksy prüft Befreiung und Nachtzuschlag gleich mit.
À partir des adresses d'intervention, Klacks calcule l'ordre le plus logique et affiche la tournée terminée sur la carte. Il ne vous reste plus qu'à choisir le mode de transport.
Exemple stylisé : Klacks relie les lieux d'intervention pour former la tournée la plus courte.
Klacks weiss, welche Wachleute per § 63-Genehmigung von Arbeitszeit und Ruhetagen befreit sind, und berechnet den 50%-Nachtzuschlag trotzdem automatisch — ohne Nachrechnen von Hand.
Probieren Sie im Playground aus, wie Klacks die § 63-Befreiung und den Nachtzuschlag übernimmt — oder installieren Sie es direkt auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Kostenlos und ohne Registrierung.