Klacks plant Service, Küche und Etage nach deutschem Arbeitszeitgesetz — inklusive der Gastgewerbe-Ausnahme bei der Ruhezeit (§ 5 Abs. 2 ArbZG), freien Sonntagen nach § 11 ArbZG und automatischen Nacht-, Sonn- und Feiertags-Zuschlägen.
Mittag- und Abendservice mit Pause dazwischen: Geteilte Dienste sind im Gastgewerbe Alltag — und ziehen Ruhezeit- und Zuschlagsfragen nach sich, die von Hand kaum sauber zu planen sind.
In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben darf die Ruhezeit auf 10 statt 11 Stunden verkürzt werden — aber nur mit Ausgleich binnen eines Kalendermonats (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Das von Hand nachzuhalten ist fehleranfällig.
Gastgewerbe darf sonn- und feiertags arbeiten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG) — dafür sind mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage pro Jahr und Ersatzruhetage binnen zwei Wochen fällig (§ 11 ArbZG).
Klacks läuft On-Premise auf Ihrer eigenen Infrastruktur — per Docker in Minuten startklar.
Feiertage, Zuschläge und Ruhezeiten sind für Ihr Land vorkonfiguriert — und jederzeit selbst anpassbar.
Klacks erstellt Dienstpläne, erkennt Konflikte und optimiert Touren — auf Wunsch per KI-Assistent.
Vom Frühdienst bis zur Nachtschicht — alles greift ineinander.
Klacks plant Mittags- und Abendblöcke so, dass Tageshöchstzeiten (8 Stunden, verlängerbar auf 10 bei Ausgleich, §§ 3, 6 ArbZG) eingehalten werden — jede Überschreitung wird sofort sichtbar gemacht.
Die Gastgewerbe-Verkürzung auf 10 Stunden Ruhezeit lässt sich als Regel hinterlegen — Klacks macht Unterschreitungen sichtbar und unterstützt den vorgeschriebenen Ausgleich auf mindestens 12 Stunden binnen eines Monats.
Klacks zählt die beschäftigungsfreien Sonntage mit — die 15-Sonntage-Mindestvorgabe nach § 11 ArbZG gerät nicht mehr in Vergessenheit.
Nacht- (23 bis 6 Uhr), Sonn- und Feiertags-Zuschläge rechnet Klacks automatisch aus — konfigurierbar pro Regelwerk, ohne manuelle Nacharbeit bei der Lohnvorbereitung.
„Plane das Wochenende, zwei Servicekräfte sind krank“ genügt — Klacksy rechnet alles neu.
Fällt jemand aus, zeigt Klacks sofort, wer qualifiziert, verfügbar und innerhalb der Ruhezeit- und Höchstarbeitszeit-Vorgaben ist.
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